Tennis ab Samstag 9. Mai möglich

Offenbach. Aufsteiger ja, Absteiger nein, neue Spielpläne und der dringliche Appell an alle Vereine zur Einhaltung der gültigen Hygienevorschriften in Zeiten der Corona-Krise: Unter diesen Kernaspekten hat der erweiterte Sportausschuss des Hessischen Tennis-Verbandes (HTV) die ersten sportlichen Rahmenbedingungen für eine mögliche Austragung der Medenrunde 2020 festgelegt. Wie gestern bekanntgegeben wurde, dürfen ab dem morgigen Samstag (9. Mai) die hessischen Tennisanlagen wieder öffnen.

Des weiteren sollen die Mannschaftswettbewerbe ab dem 15. Juni starten und unter Berücksichtigung von eventuellen Nachholterminen bis zum 27. September beendet sein. Weiter geplant wird auch die Austragung der Darmstädter Bezirks-Jugendmeisterschaften (11. bis 14. Juni). Am heutigen Freitag will der Verband auf Basis der getroffenen Konferenzbeschlüsse weitere Einzelheiten auf seiner Homepage bekanntgeben, es kann dann noch möglicherweise erforderliche Änderungen geben.

Im neuen Rahmenplan sind drei Spieltage vor Beginn der Sommerferien (6. Juli) und erst ab deren Ende (15. August) bis zu fünf weitere vorgesehen. „Wir haben die letzten Tagen innerhalb des Präsidiums im ständigen Austausch gestanden und wirklich alles versucht, damit auch in Hessen so schnell wie möglich wieder Tennis gespielt werden kann“, versichert HTV-Vizepräsident und Pressesprecher Michael Otto (Frankfurt) und fügt hinzu: „Wir sind gut vorbereitet.“

Der Verband hat verschiedene Meldefristen nach hinten verschoben und seine Wettspielordnung den Gegebenheiten angepasst. „Wir spielen in allen Ligen mit Auf-, aber ohne Abstieg. Jede Mannschaft, die 2020 nicht an der Runde teilnehmen möchte, würde 2021 wieder derselben Spielklasse zugeordnet“, erklärt Otto nur einen Teil der modifizierten Regularien. Die bei einem Rückzug vorgesehenen „Ordnungsgelder“ entfallen. Offen bleiben die Fragen zu Anreisen bei Auswärtsspielen, der Duschsituation vor Ort und der Austragung von Doppelspielen.

Ein sogenannter Corona-Beauftragter soll in jedem Verein zuständig für die Einhaltung und Umsetzung der behördlichen Auflagen sein. Die Person braucht keine Vorkenntnisse. Der Beauftragte, der nicht dauerhaft auf der Anlage anwesend sein muss, soll vor allem darauf achten, dass eine ausreichende Beschilderung erkennbar ist. Zu seinen Aufgaben zählt auch, den erforderlichen Abstand der Spielerbänke auf den Plätzen sicherzustellen und sich um Beschaffung und Aufbau nötiger Desinfektionsmittel zu kümmern. robo ©

Bergsträßer Anzeiger, Freitag, 08.05.2020

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